Raumtext
Durch Militärdienst zur Gleichberechtigung?
Mit einer Verordnung, dem königlichen Edikt von März 1812, erfolgte eine erste bürgerliche Gleichstellung der Jüdinnen und Juden in Preußen. Damit war auch die Militärpflicht verbunden, die ab 1814 für alle männlichen Untertanen galt und 1845 erneut für Juden bestätigt wurde. Höhere Staatsämter und Offiziersstellen blieben Juden zwar weiterhin verschlossen, aber der Eintritt ins Militär erschien als eine besondere Chance, die völlige Anerkennung als gleichberechtigte Bürger Preußens zu erlangen. Jüdische Bewerber hofften, nach einem langjährigen Militärdienst in Beamtenstellen wechseln zu können, die ihnen ansonsten verwehrt waren. Diese Hoffnung erfüllte sich allerdings nur sehr selten. Meno Burg, der ohne Religionswechsel und gegen viele Widerstände zum Major aufstieg, blieb die Ausnahme.
Im Ersten Weltkrieg grenzte die 1916 offiziell veranlasste „Judenzählung“ in der Armee erneut jüdische Kriegsteilnehmer aus. 1934 wurde den teilweise hoch dekorierten Veteranen noch das Ehrenkreuz des Weltkrieges verliehen. Vor der bald einsetzenden Verfolgung schützte es sie jedoch nicht. •